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Die Idee hinter dem Jugendfonds
Zielrichtung und mögliche Projektträger
Die Stiftung hat die Aufgabe, im Enzkreis zukunftsweisende Projekte der Jugendarbeit, die das verantwortliche Denken und Handeln junger Menschen auf der Grundlage der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entwickeln, zu fördern und/oder finanziell zu unterstützen, fachlich zu begleiten und ggf. auszuwerten.

Dies geschieht beispielsweise durch:
> Unterstützung von Projekten, die von besonderer Bedeutung für den Landkreis oder einzelne Gemeinden sind
> Unterstützung von projektorientierten örtlichen Initiativen der offenen Jugendarbeit
> Förderung des internationalen Jugendaustausches
> Förderung von Kooperationen zwischen Jugendhilfe und anderen Institutionen wie z.B. Wirtschaft, Sport, kulturelle Einrichtungen

Vom Jugendfonds Enzkreis werden insbesondere die nachstehenden Projektträger gefördert:
> ehrenamtliche Gruppierungen im Bereich der Jugendarbeit
> Jugendinitiativen und Jugendinitiativgruppen
> freie, gemeinnützige Träger der Jugendarbeit


Eigenes Engagement und Art der Förderung
Eine Unterstützung materieller Art wird grundsätzlich nur befristet für höchstens drei Jahre gewährt. Sie setzt eigenes Engagement der Beteiligten voraus. Vorhaben sollen nicht aus Mitteln der Stiftung gefördert werden, wenn diese Förderung an die Stelle anderer Zuschüsse tritt.

Aufgabe der Stiftung ist auch, Anreize für neuartige Projekte und Ideen zu schaffen, z.B. durch die Auszeichnung von herausragenden Gemeinschaftsleistungen von Jugendlichen.

Der Umfang der Förderung und ihre mögliche finanzielle Höhe richten sich nach den jeweiligen sachlichen Anforderungen des konkreten Projektes. Es ist eine sparsame und sachgerechte Haushaltsführung durch den Projektträger zu gewährleisten.

Ein Projektbericht und der Verwendungsnachweis sind bis zwei Monate nach Beendigung der Projektlaufzeit einzureichen.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht.

Eine unmittelbare Förderung von Personalkosten durch den Jugendfonds erfolgt in der Regel nicht. Kosten für Referenten/Referentinnen oder sonstige Honorarkräfte können gefördert werden.

Vor einer Projektförderung hat die Antragstellerin/der Antragsteller im Rahmen des Finanzierungsplanes deutlich zu machen, dass die von Ihr/ihm genannten Eigenleistungen, Eigenmittel und/oder Zuwendungen Dritter auch tatsächlich in das zu fördernde Projekt eingebracht werden.

Es können auch laufende, noch nicht abgeschlossene Projekte gefördert werden.

Über die Höhe der Projektmittel insgesamt entscheidet der Vorstand des Jugendfonds. Über die einzelnen Projektanträge wird im Kuratorium des Jugendfonds entschieden.


Mitglieder des Vorstands des Jugendfonds Enzkreis:
Vorsitzender: Herr Landrat Karl Röckinger
Stellvertretung: Herr Stephan Scholl (Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Pforzheim Calw)
Vertreter des Kuratoriums: Herr Kreisrat Hans-Peter Huber


Mitglieder des Kuratoriums:                                     
Vorsitzender: Herr Roland Hübner (Dezernent für Familien, Bildung und Kultur)
Stellvertretung: Herr Hans Neuweiler                                 
Fraktion der CDU: Herr Kreisrat Michael Seiß                        
Fraktion der FWV: Frau Kreisrätin Marta Aydt                        
Fraktion der FDP: Herr Kreisrat Prof. Dr. Erik Schweickert            
Fraktion Die Grünen: Frau Kreisrätin Elisabeth Vogt               
Fraktion der SPD: Herr Kreisrat Hans-Peter Huber                      
Jugendring Enzkreis: Herr Jürgen Prchal                             
Berufsschulen: Herr Rainer Schork                                     
Handwerkskammer: Herr Ass. Hans-Günter Engelsberger                 
IHK Nordschwarzwald: Herr Joachim Gerlich    


Bewerbungsschluss                                                   
Die nächste Kuratoriumssitzung mit Vergabe von Projektfördermitteln findet am 10. Juli 2013 statt. Projektanträge können bis 21.06.2013 eingereicht werden.


Antragstellung
Anträge für die Förderung von Projekten bitte schriftlich an untenstehende Adresse. Hier können auch Projektanträge angefordert werden:

Jugendfonds Enzkreis
Kronprinzenstraße 9
75177 Pforzheim
Fon 07231.308 9366
Fax 07231.308 9651
e-mail: jugendfonds@enzkreis.de


Wenn noch Fragen offen sind oder Unklarheiten bestehen sind wir gerne behilflich!


Hier können Sie das Projektantragsformular als PDF herunterladen.

Hierfür benötigen Sie den Acrobat Reader (kostenlos downloaden), mit dem Sie das Formular auf ihrem PC ausfüllen und ausdrucken Können.

Satzung des Jugendfonds Enzkreis